Heft 9 / 2023

In der aktuellen Ausgabe ZWH Heft 9 (Erscheinungstermin: 15. September 2023) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

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Aufsätze

Bittmann, Folker, Rechtsprechung zum Verständigungsgesetz 2022/23, ZWH 2023, 209-221

Ruhe war nie eingekehrt – aber der Hype hatte sich verflüchtigt, so dass die Hoffnung aufkeimte, der Umgang mit dem VerStG nähere sich der (auch: revisionsrechtlichen) Handhabung anderer Vorschriften an. Doch im Berichtszeitraum verfestigten sich Andeutungen zu einem “Roll-Back“ teils äußerst kleinteiligen Judizierens.

Lenk, Maximilian, Verjährung ohne Ende...?!, ZWH 2023, 221-230

Die Rechtsprechungswende zum Verjährungsbeginn bei § 266a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 StGB überraschte nicht nur als solche, sondern auch in ihrer Begründung, hat der BGH doch zum ersten Mal die Bedenken im Hinblick auf angeblich “unangemessen lange Gesamtverjährungszeiten“ geteilt. Der Beitrag zeigt anhand unterschiedlicher wirtschaftsstrafrechtlicher Deliktstatbestände des Kernstrafrechts auf, dass die Rechtsprechung durch ihren materiellen Tatbeendigungsbegriff bzgl. § 78a S. 1 StGB maßgeblich selbst zu langen sog. “Gesamtverjährungszeiten“ beiträgt.

Volp, Manuel / Döhmann, Robin, Die Personengesellschaft als Geschädigte einer Untreue, ZWH 2023, 230-235

Geschützt wird durch § 266 StGB nach derzeit herrschendem Verständnis das Vermögen des Treugebers, der eine eigene Rechtspersönlichkeit aufweisen muss, wobei lediglich sowohl natürliche als auch juristische Personen in Frage kommen. Nach dieser Auffassung scheide daher die Schädigung einer Personengesellschaft aus, da diese kein taugliches Untreueopfer darstelle, soweit nicht auch eine Schädigung des Vermögens der jeweiligen Gesellschafter vorläge. Diese Ansicht hat bereits durch die Rechtsprechung des BGH aus dem Jahre 2001 zur Rechtssubjektivität einer Außen-GbR Gegenwind erfahren und erstarkt nun in der vorgesehenen Kodifizierung der Rechtsfähigkeit der Außen-GbR durch das Inkrafttreten des MoPeG. Der Beitrag untersucht, inwiefern sich die neue Fassung zur BGB-Gesellschaft hierauf auswirkt und ggf. sogar für eine Beseitigung des Streits sorgen könnte.

Rechtsprechung

Zivilrecht

OLG Dresden v. 31.8.2022 - 5 U 798/22, Zur Teilnehmerhaftung an fremdem Sittenverstoß (hier: Schwindelunternehmen), ZWH 2023, 235-239

Verfahrensrecht

BGH v. 12.1.2023 - Vorlagebeschl. 3 StR 474/19, Divergenzvorlage an den Großen Senat für Strafsachen: Anordnung der Einziehung des durch eine verjährte Straftat erlangten Wertes des Tatertrags im subjektiven Verfahren im Urteil über die Einstellung des Verfahrens wegen Verjährung, ZWH 2023, 239-242

LG Nürnberg-Fürth v. 10.8.2023 - 12 NBs 502 Js 2528/18, Zur Wirksamkeit der Beschränkung der Berufung auf die Rechtsfolgen in einer Steuerstrafsache (hier: keine Feststellungen zu Besteuerungsgrundlagen und keine nachvollziehbare Steuerberechnung), ZWH 2023, 242-244

Kurze Nachrichten

Neuer Leitfaden soll Unternehmen helfen, Umgehung von Sanktionen zu erkennen und zu vermeiden, ZWH 2023, R5

Zoll: Bundesweite Schwerpunktprüfung im Wach- und Sicherheitsgewerbe, ZWH 2023, R5

Payone GmbH: BaFin untersagt Transaktionen wegen hoher Geldwäscherisiken und unzureichender Sicherungssysteme, ZWH 2023, R5-R6

Veröffentlichung Bundeslagebild: über 130.000 Fälle von Cybercrime in 2022, ZWH 2023, R6

Künstliche Intelligenz gegen Fake Shop-Betrüger – Bayern schließt Kooperation mit österreichischen Spitzenforschern, ZWH 2023, R6

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom